Das Verfahren zur Herleitung zur Neuberechnung der Hartz-IV Regelsätze ist nach wie vor mit erheblichen Defiziten behaftet. Zentrale Schwachstelle im Herleitungsverfahren ist, dass die statistisch gemessenen Konsumausgaben nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) der „Ärmsten der Armen“ unreflektiert mit dem soziokulturellen Existenzminimum gleichgesetzt werden.