Die seit Jahren kontinuierlich hohen Zahlen der von Armut gefährdeten Menschen in der EU zeigen, dass die EU Strategie 2020 oder Ratsempfehlungen allein keine ausreichende Grundlage für eine wirkungsvolle europaweite Bekämpfung von Armut sind. Daher fordert der DGB die Einführung einer europäischen verbindlichen Rechtsvorschrift in Form einer Rahmenrichtlinie über europäische Mindeststandards bei der Grundsicherung.