Im 3. Bevölkerungsschutzgesetz wird nun zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie eine gesetzliche Normsetzungskompetenz geschaffen, um bürgerliche Freiheitsrechte weiterhin einschränken zu können. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bemängeln u.a., dass bisherige Einschränkungen – trotz ihrer Eingriffsintensität – in der Zweck-Mittel-Relation nicht auf Verhältnismäßigkeit hin überprüft worden sind.