Der Gesetzesentwurf regelt Teile des Infektionsschutzes neu. Der DGB kritisiert die Beschneidung der prinzipiellen Handlungsfähigkeiten in der Pandemiebekämpfung sowie die Unzulänglichkeit des „Basisschutz“ für den Schutz vulnerabler Gruppen. Angesichts der Aufhebung der 3G-Zugangsregel für den Arbeitsplatz betont der DGB die Relevanz der Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.