Der Referentenentwurf des DVG zielt auf die Etablierung verordnungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen zur Versorgung der Versicherten, auf die beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte und auf die Erhebung und Weiterverwendung von Versichertendaten. Der DGB fordert umfassenden Datenschutz für Versicherte und kritisiert die teure Förderung digitaler Gesundheitsanwendungen ohne Nutzennachweis.