Der Gesetzesentwurf zur Ruhegehaltfähigkeit der sog. Polizeizulage wird vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften begrüßt, denn damit wird die langjährige DGB-Forderung umgesetzt, Beamt:innen im Polizeivollzugsdienst auch in ihrer Alterssicherung finanziell anzuerkennen.