Mit diesem Gesetz soll der Mietwohnungsneubau mittels befristeter Sonder-AfA von bis zu 5 % p.a. auf die Herstellungskosten gefördert werden. Begünstigungsfähig sollen max. 2.000 € je qm sein. Der DGB fordert u.a. die Anhebung der regulären linearen AfA von 2 auf 3 % und für Engpassregionen zudem eine Sonder-AfA, so dass dort während des Förderzeitraums insgesamt max. 4 % abgeschrieben werden können.