Bei Anträgen, die bis zum Jahresende gestellt werden, werden Ersparnisse in der Regel nicht berücksichtigt und die tatsächlichen Wohnkosten in voller Höhe erstattet. Ersparnisse müssen nicht mehr vorab aufgebraucht werden und die vertraute Wohnung ist gesichert. Diese Verbesserungen helfen vor allem Soloselbstständigen und Beschäftigten in Kurzarbeit, da Einkommenseinbußen zumindest abgemildert werden.