In der Stellungnahme vom 19.01.2021 zum Referentenentwurf eines Gesetzentwurfs für ein Betriebsrätestärkungsgesetz begrüßt der DGB ganz überwiegend die Änderungen zum Wahlverfahren sowie die Verbesserung des Schutzes für Wahlinitiatoren. Er fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere mehr Mitbestimmungsrechte bei Digitalisierung (Künstliche Intelligenz), betrieblicher Weiterbildung und Einführung mobiler Arbeit.