Der DGB unterstützt, dass Leistungen in der Behindertenhilfe zukünftig im Sinne individueller Lösungen ausgestaltet werden. Das Änderungsgesetz beinhaltet einige gesetzliche Klarstellungen im Nachgang zum Bundesteilhabegesetz, die vom DGB im Allgemeinen begrüßt werden. Das BTHG ist ein wichtiger Schritt zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Konvention.