Gewerkschaftlicher Rechtsschutz auf dem Weg zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten: Der Gesetzgeber will - mit mindestens fünf Jahren Verspätung - die Voraussetzungen für die professionelle Teilnahme des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes am elektronischen Rechtsverkehr ab 2022 schaffen. Für die Umsetzung braucht es aus technischen Gründen jedoch eine klare gesetzliche geregelte Übergangsfrist.