Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung in den Bundestag eingebracht. Mit der Änderung der GefahrstoffVO werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen aktualisiert. Die Implementierung des Risikokonzeptes bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und die Modernisierung der Regelungen zu Asbest sollen angepasst werden.