Mit dem "Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 31.03.2021 weiter festgestellt bleiben und die darauf gestützten Regelungen weiter gelten. Der DGB nimmt hierzu kritisch Stellung, ohne die grundsätzliche Notwendigkeit in Abrede zu stellen.