Mit dem Entwurf eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes legen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ein individualrechtlich ausgerichtetes Normenpaket vor. Dies ist erforderlich, um die Beschäftigten im digitalen Zeitalter effektiv vor Datenmissbrauch zu schützen und ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren.