Das Jahressteuergesetz trägt überwiegend fachlich notwendigem Anpassungsbedarf Rechnung. Die DGB-Stellungnahme konzentriert sich auf ausgewählte Aspekte von gesellschaftspolitischem oder gewerkschaftlichem Interesse. So geht es darum, was unter „zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen“ zu verstehen ist sowie um die Ausgestaltung der Investitionsabzugsbeträge für KMU.