Mit der Regelung in der SchwbVWO soll die aktuell bestehende und bis zum 19. März 2022 befristete Möglichkeit, Wahlversammlungen im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen und die Stimme anschließend per Briefwahl abzugeben, entfristet und damit dauerhaft etabliert werden. Der DGB lehnt die Regelung in dieser Form ab.