Der DGB hält es aufgrund Umfang, Regelungstiefe und Kurzfristigkeit bis zum Beschluss der vorgesehenen Maßnahmen/Regelungen für essentiell, dass ihre zeitliche Begrenzung gewahrt bleibt. Viele Änderungen und Vorhaben im Referentenentwurf sind aber zeitlich unbefristet angelegt. Der DGB kritisiert diese Vermischung befristeter und unbefristeter Vorhaben unter dem Schirm einer notwendigen Krisenbewältigung deutlich.