Der Gesetzentwurf zielt im Wesentlichen auf die Umsetzbarkeit des Paradigmenwechsels "neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff" durch die Sicherstellung ausreichenden Pflegepersonals. Der DGB verweist darauf, dass es sich dabei um qualifiziertes Personal bei guten Lohn- und Arbeitsbedingungen handeln muss, um dem Fachkräftemangel Einhalt zu gebieten.