Deutscher Gewerkschaftsbund

16.12.2020
Position

Einführung einer vierten Staffel im Rahmen der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die null Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen

Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die 0 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen (PDF, 103 kB)

Der DGB begrüßt den aktuellen Vorschlag des BMAS zur Erhöhung der Beiträge zur Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllen. Der DGB regt darüber hinaus eine stärkere Ahndung bei Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht an.


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