Mit der Verordnung wird angesichts der Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der pandemiebedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt der Zugang zur Kurzarbeit weiterhin erleichtert. Die Verlängerung der Zugangserleichterungen (Absenkung der Mindesterfordernisse und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) für von der Corona-Krise betroffene Betriebe wird vom DGB ausdrücklich begrüßt.