Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie vorgelegt. Während der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die Umsetzung grundsätzlich begrüßen, fehlen aber noch immer kollektive Klagemöglichkeiten im Arbeitsrecht und auch für Solo-Selbstständige.