Zum 1. Januar 2019 ist das Teilzeitrecht weiterentwickelt worden. Neueingeführt ist das Recht auf Brückenteilzeit. Es gibt Verbesserungen für die Teilzeitbeschäftigten mit Aufstockungswunsch. Die Broschüre richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihrer Interessenvertretungen und sonstige Multiplikatoren und erläutert den praktischen Umgang mit den neuen Instrumenten des Teilzeitrechts.