Der DGB begrüßt, dass die EU-Kommission den Handlungsbedarf für Solo-Selbstständige erkannt hat. Durch die Leitlinien, soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Das EU-Wettbewerbsrecht soll dieser Personengruppe nicht verwehren, durch kollektive Verhandlungen mit der Arbeitgeber-/Auftraggeberseite bessere Vergütung und andere Arbeitsbedingungen zu erzielen.