Kurzarbeit hat sich während der Corona-Pandemie als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung erwiesen. Arbeitnehmer*innen können Krisenzeiten ohne Arbeitsplatzverlust überbrücken. Daher begrüßen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften,dass mit dem Verordnungsentwurf die erleichterten Bedingungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.