Der DGB fordert in seiner Stellungnahme zum Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz, dass die Versorgung von BeatmungspatientInnen bedarfsgerecht erfolgen muss. Keinesfalls darf es bei der Wahl der Unterbringung rein um Kostengesichtspunkte gehen. Eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen muss an jedem dafür geeigneten Ort, auch in der eigenen Häuslichkeit, möglich sein.