Ziel ist die nationale Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie. In Fragen der Vorstandsvergütung sieht der Regierungsentwurf Vorgaben zur Erhöhung der Transparenz sowie ein empfehlendes Votum durch die Hauptversammlung vor. Während insgesamt eine umsichtige Umsetzung ins nationale Recht vorgeschlagen wird, fehlen dringend notwendige Reformen der Vorstandsvergütung.