Positiv bewertet der DGB, dass Familien zukünftig über mögliche Leistungsansprüche informiert und die Antragsverfahren bürgerfreundlicher werden sollen. Sehr kritisch wird gesehen, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Neuermittlung der Leistungshöhe nicht stattfindet und die Leistungen nicht wirksam vor Armut schützen.
Die Verwaltungsgerichte sind seit Jahren mit zahlreichen gleichlaufenden Besoldungsrechtsstreite befasst, da viele Dienstherren die verfassungsrechtliche Maßgabe, ihre Beamt*innen amtsangemessen zu alimentieren, verletzen. Die Betroffenen sind daher gezwungen, Rechtsmittel einzulegen. Das Ergebniss: Massenverfahren in ganz Deutschland, die die Verwaltung aber auch die Gerichte stark belasten.
Mit dem Ende der Corona-Pandemie sind Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld ausgelaufen, mit denen Unternehmen und Beschäftigte schnelle Unterstützung in der damaligen, außerordentlichen Krisensituation erhalten haben. Aktuell greifen wieder weitgehend die vorherigen Bedingungen.
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern: Rechtsunsicherheiten führen aktuell dazu, dass Benachteiligungen von Betriebsratsmitgliedern in Kauf genommen werden. Eine Expertenkommission hat Vorschläge erarbeitet, um diese Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, ohne das System der Betriebsratsvergütung insgesamt zu verändern. Das BMAS hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Vorschläge 1:1 übernimmt.
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Konsultation zum Entwurf zur Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ des BMWK
Hier bezieht der DGB u.a. Stellung zur geplanten Beseitigung der Doppelbesteuerung von Renten, zu mehreren Steuererleichterungen für Unternehmensinvestitionen und gegen den beabsichtigten Wegfall der sogenannten Fünftelregelung im betrieblichen Lohnsteuerabzug.
Aktuell finden die Trilog-Verhandlungen in Europa über die KI-Verordnung statt. Ein entscheidender Knackpunkt sind die Hoch-Risiko-Einstufung. Der DGB schlägt dazu vor, die Pflichten von Anbietern und Betreibern (Arbeitgebern) klar zu trennen. Hoch-Risiko-Anwendungen sowie abzuleitende Maßnahmen sollen vor allem durch die Sozialpartner ausgestaltet werden. Dafür fordert der DGB eine generelle Öffnungsklausel.
Die Energiepreisbremse läuft zum Jahresende aus - nun soll es eine Verlängerung bis Ende April 2024 geben. Der DGB begrüßt dies ausdrücklich. Eine Verlängerung kann Planungssicherheit und Vertrauen der Energieverbraucher*innen erhöhen und die Märkte weiter stabilisieren. Energiepreisbremsen können die Inflation dämpfen, Wertschöpfung sichern und Energieverbraucher*innen ökonomisch entlasten.
Während der COVID-19-Epidemie war es unter Einhaltung enger Voraussetzungen möglich, dass Ärzt*innen auch nach telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeit feststellen konnten. Diese Möglichkeit soll nun verstetigt werden. Der DGB nimmt hierzu Stellung.