Der Gesetzesentwurf zur Ruhegehaltfähigkeit der sog. Polizeizulage wird vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften begrüßt, denn damit wird die langjährige DGB-Forderung umgesetzt, Beamt:innen im Polizeivollzugsdienst auch in ihrer Alterssicherung finanziell anzuerkennen.
++Gesundheitspolitik 2022: Rück- und Ausblick++Jahresrückblick Arbeitsschutz++Schnelle Entlastung Pflegebedürftiger!++Verbesserungen bei Rente nötig++Mit falschen Zahlen für höheres Rentenalter++sozialpolitik aktuell: Das sind die Informationen zur Sozialpolitik für Kolleginnen und Kollegen in der Selbstverwaltung und für sozialpolitisch Interessierte in Gewerkschaften, Verbänden, Parteien und Verwaltungen.
Die derzeit bis zum 31. Dezember 2022 befristete Coronavirus-Impfverordnung soll bis zum 7. April 2023 verlängert werden. Eine Verlängerung ist notwendig, damit COVID-19 Impfungen weiterhin niedrigschwellig möglich bleiben. Dies ist vor dem Hintergrund der weiter andauernden Pandemie insbesondere zur Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen und zum Schutz des Gesundheitssystems unbedingt erforderlich.
KurzInfo 07/22 der Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit zum Thema "Ausbildungsplätze: Erholung schwächt sich ab - Zahl der Neuverträge steigt nur um 0,4 % / Aufholprozess würde noch 13 Jahre dauern"
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Thema „Perspektiven, Dringlichkeit, Schwerpunkte von Nachhaltigkeit aus Sicht der Gewerkschaft“
Die Europäische Kommission greift mit der Strategie für Pflege und Betreuung zwei gesellschaftlich und volkswirtschaftlich hoch relevante Themenfelder auf und stellt strategische Überlegungen an, wie durch längerfristige Maßnahmen ein besseres Gleichgewicht zwischen einerseits Erwerbsarbeit und andererseits Betreuungspflichten sowie Pflege für Frauen und Männer erreicht werden kann.
Der DGB begrüßt den Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes, insbesondere die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit keinem/keiner einzigen schwerbehinderten Beschäftigten. Kritisch sieht der DGB, dass geplant ist, das Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahnden zu können.