Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen verschiedene Regelungen getroffen werden, um das auf 17 Mrd. Euro geschätzte Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2023 um ca. 12 Mrd. Euro zu reduzieren. Zur Deckung der verbleibenden Defizitsumme von ca. 5 Mrd. Euro sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Zusatzbeiträge um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte anheben.
Der DGB begrüßt, dass die Regierung sich nun nach fast einem halben Jahr Diskussion durchringen konnte, auch den Rentner*innen und Pensionär*innen eine Energiepreispauschale zukommen zu lassen. Kritisch ist der DGB bezüglich der erneuten Ausweitung des Übergangsbereichs. Dies entlastet zwar Beschäftigte mit niedrigem Lohn bei den Sozialbeiträgen; das Instrument ist aber wenig zielgenau,
+++GKV-Finanzstabilisierung: Ein Gesetzentwurf mit schwerwiegenden Folgen+++DGB fordert umgehend die Entlastung pflegebedürftiger Menschen+++Entlastungen greifen – weitere Maßnahmen sind nötig+++sozialpolitik aktuell: Das sind die Informationen zur Sozialpo-litik für Kolleginnen und Kollegen in der Selbstverwaltung und für sozialpolitisch Interessierte in Gewerkschaf-ten, Verbänden, Parteien und Verwaltungen.
In dieser Stellungnahme bezieht der DGB Position zu dem bereits ab 2023 beabsichtigten vollständigen Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, zur Anhebung des Sparer-Pauschbetrags, zur Erhöhung der Abschreibungssätze für Wohngebäude sowie zur Schaffung eines direkten Zahlungsweges für öffentliche Leistungen an alle Bürgerinnen und Bürger.
Die Bundesregierung legt mit dem UmRUG Regelungen zur nationalen Umsetzung der Europäischen Umwandlungsrichtlinie vor. Der DGB kritisiert, dass der Regierungsentwurf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung nicht angemessen berücksichtigt und fordert seine Überarbeitung.“
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und bei grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG) zeichnet sich durch eine für den Umgang in der Mitbestimmungspraxis förderliche Klarheit und Übersichtlichkeit aus
Das Gesetzvorhaben steht in der Folge verschiedener Beschleunigungsgesetze, zuletzt im Jahr 2020 ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, ein Investitionsbeschleunigungsgesetz sowie ein weiteres Planungsbeschleunigungsgesetz. Der DGB teilt das Ziel, die Verfahrensdauer für Vorhaben mit hoher wirtschaftlicher oder infrastruktureller Bedeutung zu reduzieren und dabei die Rechte aller Beteiligten zu wahren.
Kurzarbeit hat sich während der Corona-Pandemie als wirksames Instrument zur Stabilisierung der Beschäftigung erwiesen. Arbeitnehmer*innen können Krisenzeiten ohne Arbeitsplatzverlust überbrücken. Daher begrüßen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften,dass mit dem Verordnungsentwurf die erleichterten Bedingungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Die Neufassung bietet die Basis für einen effektiven Infektionsschutz und Rechtssicherheit und Handlungsanleitungen für alle betrieblichen Akteure. Der Entwurf trägt den Erfahrungen der letzten Jahre Rechnung, dass betrieblicher Infektionsschutz ein wichtiger Bestandteil des gesamtgesellschaftlichen Pandemiemanagements ist. Angesichts der zu erwartenden pandemischen Lage ab Herbst ist es notwendig nachzuschärfen.