Die Schaffung flächendeckenden, attraktiven und bezahlbaren Wohnraums für Auszubildende und Studierende, das ein selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen in der Nähe zur Ausbildungsstätte ermöglicht, ist ein zentrales Anliegen des DGB. Um dies zu erreichen, braucht es einen Dreiklang aus Förderprogrammen, Mietpreisregulierung und gemeinwohlorientierter Trägerschaft.
Zum Referentenentwurf des BMI zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechtes erarbeitet der DGB eine Stellungnahme, die den Entwurf zwar grundsätzlich begrüßt jedoch beispielsweise die Stichtagsregelung, die die Kettenduldungen aus der Sicht des DGB nicht abgeschafft, kritisiert. Gleichermaßen wird die einjährige Dauer der Regelung, im Besonderen für den Zugang zu Integrationsmaßnahmen, als zu kurz eingestuft.
Der DGB begrüßt den vorliegenden Entwurf. Der DGB fordert seit langem, dass die Nachhaltigkeitsrücklage auf wenigstens 0,4 Monatsausgaben anzuheben ist. Damit wäre in normalen konjunkturellen Lagen die unterjährige Liquidität gesichert. Bei einem nicht einkalkulierten konjunkturellen Einbruch wäre selbst bei 0,4 Monatsausgaben die unterjährige Liquidität unter Umständen nicht mehr gesichert.
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld - (Kurzarbeitergeldzugangsverordnung – Kug-ZuV).
In this position statement, the DGB argues that the taxonomy for sustainable economic activities must be supplemented by a strong social dimension and formulates concrete demands.
In dieser Position spricht sich der DGB dafür aus, dass die Taxonomie für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten um eine starke soziale Dimension ergänzt werden muss und formuliert konkrete Forderungen.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist bestrebt, digitale Pflegeanwendungen zu etablieren. Dies wird mit der Einführung eines Verfahrens zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen verbunden. Der DGB stellt in seiner Stellungnahme klar, dass alle notwendigen Anforderungen bezüglich Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit erfüllt werden müssen.
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung in den Bundestag eingebracht. Mit der Änderung der GefahrstoffVO werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen aktualisiert. Die Implementierung des Risikokonzeptes bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und die Modernisierung der Regelungen zu Asbest sollen angepasst werden.