Am 25. Mai 2018 ist das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten. Nach dreijähriger Geltung wird es nun evaluiert. Im Rahmen der Evaluation reklamieren DGB und Gewerkschaften, dass ein eigenständiges Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz fehlt und dringend erforderlich ist. Denn nur so lässt sich den besonderen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Betrieb gerecht werden.
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz auf dem Weg zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten: Der Gesetzgeber will - mit mindestens fünf Jahren Verspätung - die Voraussetzungen für die professionelle Teilnahme des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes am elektronischen Rechtsverkehr ab 2022 schaffen. Für die Umsetzung braucht es aus technischen Gründen jedoch eine klare gesetzliche geregelte Übergangsfrist.
In der Stellungnahme vom 19.01.2021 zum Referentenentwurf eines Gesetzentwurfs für ein Betriebsrätestärkungsgesetz begrüßt der DGB ganz überwiegend die Änderungen zum Wahlverfahren sowie die Verbesserung des Schutzes für Wahlinitiatoren. Er fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere mehr Mitbestimmungsrechte bei Digitalisierung (Künstliche Intelligenz), betrieblicher Weiterbildung und Einführung mobiler Arbeit.
Die Einbeziehung der künftigen Abgeordneten in die Gesetzliche Rentenversicherung ist ein sinnvoller Schritt, um die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze erscheint dabei zielführend. Kritisch zu sehen ist die, wenn auch sehr moderat ausgestaltete, degressive Rentengestaltung.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 17. Dezember 2021 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (kurz: DiRUG) vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht u.a. die Einführung der Online-Gründung der GmbH sowie Online-Verfahren zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels-und Unternehmensregister vor.
Beschäftigte, die längere Zeit erkrankt sind, haben Sorge, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Krankheitsbedingte Kündigungen sind möglich. Angesichts der Corona-Pandemie appelliert der DGB die Verabredung zur Stärkung des BEM endlich umzusetzen und Beschäftigten mit gesundheitlichen Langzeitfolgen nach einer Covid-19-Erkrankung mehr Schutz und Sicherheit zu geben.
Im öffentlichen Dienst ist die Arbeit von zu Hause nicht erst seit der Corona-Pandemie ein Thema. Das zeigt die Sonderauswertung „Homeoffice im öffentlichen Dienst“ des DGB-Index Gute Arbeit. Mehr als 20 Prozent der Befragten arbeiten demnach regelmäßig von zu Hause. Die Arbeit von zu Hause ist die Beschäftigten reizvoll, birgt nach ihrer Meinung mit Blick auf dem Gesundheitsschutz allerdings auch Risiken.
Der DGB begrüßt es, dass die EU-Kommission das Beihilferecht mit dem Ziel überprüft, die sozial-ökologische Transformation zu ermöglichen und voran zu bringen. Die sozial-ökologische Transformation braucht einen aktiven handlungsfähigen Staat, der den Strukturwandel im Sinne sozialer und ökologischer Ziele gestaltet.
Das BMAS möchte mit dem vorliegenden Referentenentwurf die Betreuung von arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen bei den Jobcentern verbessern. Der DGB begrüßt dieses Vorhaben. Allerdings ist fraglich, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um merkliche Verbesserungen zu erzielen.