Am 3. Dezember ist der Welttag der Menschen mit Behinderungen. In diesem Jahr gibt es wenig Grund zu feiern, denn die Corona-Pandemie hat die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen 2020 stark ansteigen lassen. Auch in 2021 lag die Zahl der Arbeitslosen deutlich über dem Vorkrisenniveau. Der DGB fordert von der Bundesregierung kurzfristig ein Arbeitsmarktprogramm für schwerbehinderte Menschen.
With the draft for an "AI Regulation", the EU Commission has proposed a new approach for the approval of AI systems. This is intended to provide AI providers with a sufficient level of transparency about AI. This is an essential prerequisite for the work of the future. On the negotiations, the DGB presents it‘s requirements for the world of work in a position paper on the "AI ACT"
Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf für eine „KI-Verordnung“ einen neuen Ansatz für die Zulassung von KI-Systemen vorgeschlagen. Damit sollen KI-Anbieter ein ausreichendes Maß an Transparenz über KI schaffen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeit der Zukunft. Zu den Verhandlungen stellt der DGB seine Anforderungen für die Arbeitswelt in einem Positionspapier zum „AI ACT“ vor.
Die Weiterführung von Maßnahmen des Infektionsschutzes sowie die Verlängerung von sozialpolitischen Erleichterungen im Kontext der Pandemie begrüßt der DGB. Der Schutz der Beschäftigten muss nach Auslaufen der ELNT sichergestellt werden. Wir sind der Auffassung, dass Maßnahmen, die einschränkend in Beschäftigungsverhältnisse eingreifen, einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen.
Der vorliegende Referentenentwurf regelt die Wiedereinführung kostenfreier Bürgertests für alle asymptomatischen Personen unabhängig von Impfstatus oder Impfempfehlung. Ferner wird die DIVI IntensivRegister-Verordnung angepasst, um die Intensivbetten-Belegung differenziert nach Impfstatus, Kindern und Schwangeren zu monitoren, und die Coronavirus-Surveillanceverordnung verlängert.
Mit der Verordnung wird angesichts der Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung der pandemiebedingten Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsmarkt der Zugang zur Kurzarbeit weiterhin erleichtert. Die Verlängerung der Zugangserleichterungen (Absenkung der Mindesterfordernisse und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) für von der Corona-Krise betroffene Betriebe wird vom DGB ausdrücklich begrüßt.