Referent*innenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG)
Das Baulandmobilisierungsgesetz beinhaltet Instrumente, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Doch viele Bundesländer verweigern die Umsetzung.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen ausdrücklich das Vorhaben eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung. In den kommenden Jahren werden enorme Umbrüche in der Wirtschaft erwartet. Entsprechend werden für die nächsten fünf bis zehn Jahre adäquate Instrumente benötigt, mit denen es gelingt, die damit zusammenhängenden Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
Die Bundesregierung plant zur Stärkung der Tarifbindung die Einführung einer Bundestariftreueregelung, mit der die Vergabe der öffentlichen Aufträge des Bundes an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge gebunden wird. Eine Bundestariftreueregelung muss aus Sicht des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften folgende Anforderungen erfüllen.
Es ist ein richtiger Schritt, dass der Referentenentwurf im Bereich der Erwerbsminderungsrenten bei Eingliederungsversuchen in den Arbeitsmarkt für alle Beteiligten mehr Klarheit schaffen möchte. Da die Renten ohnehin regelmäßig befristet sind, wäre es zielführender zumindest bei befristeten Renten diese Prüfung auf die ohnehin anstehende Überprüfung und Verlängerung zu strecken.
+++Gute Rente weiter voran bringen+++Die Pflegereform löst die Probleme nicht+++DGB-Veranstaltung zur Pflegereform (02.06.23)+++ sozialpolitik aktuell: Das sind die Informationen zur Sozialpolitik für Kolleginnen und Kollegen in der Selbstverwaltung und für sozialpolitisch Interessierte in Gewerkschaften, Verbänden, Parteien und Verwaltungen.
Gemeinsame Stellungnahme von Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Länderbank sowie ergänzende Stellungnahme der Beauftragten der Arbeitnehmer*innen im BIBB-Hauptausschuss zum Berufsbildungsbericht 2023
Der Gesetzentwurf beinhaltet nur in Teilen die im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen zur finanziellen Entlastung Pflegebedürftiger sowie ihrer An- und Zugehörigen und wenige Leistungsausweitungen zur Unterstützung in der ambulanten Pflege.