Dies stellt einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus dar, die grundsätzliche Ablehnung einer Einteilung der Menschheit in unterschiedliche „Rassen“ auch auf sprachlicher Ebene wird deutlich gemacht. Ergänzend machen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sich für die Aufnahme Verbots von Diskriminierungen aufgrund der „sexuellen Identität“ stark.
Mit dem Verordnungsentwurf werden die Rahmenbedingungen der Corona-Schutzimpfungen überarbeitet und teilweise neu geregelt. Der DGB begrüßt die Überarbeitung der priorisiert zu impfenden Gruppen und fordert, auch aufgrund beruflicher oder persönlicher Expositionsrisiken Gefährdete in die Priorisierung aufzunehmen. Das Priorisierungssystem sollte zudem durch den Bundestag statt per Verordnung geregelt werden.
Der Skandal um die Wirecard AG hat das Vertrauen in den Finanzmarkt Deutschland erschüttert. Daher ist es grundsätzlich überzeugend, die Vorgaben für eine gute Corporate Governance sowie die Bilanz- und Abschlussprüfung zu stärken. Der Regierungsentwurf bleibt jedoch „auf halber Strecke stecken“, weil er versäumt, die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten zu stärken.
Die Initiative der EU-Kommission soll herausfinden, inwiefern kartellrechtliche Hindernisse des EU-Wettbewerbsrechts beseitigt werden müssen, um Tarifverträge bestimmter Gruppen von Selbstständigen zu ermöglichen. Der DGB begrüßt dies und fordert, den kartellrechtlichen Privilegierungsbereich auf alle Solo-Selbstständige auszudehnen und die Rolle der Sozialpartner beim Abschluss der Tarifverträge zu beachten.
In der aktuellen Corona-Krise wird noch einmal mehr deutlich, dass es sich bei Minijobs um ein prekäres Beschäftigungsmodell handelt. Der DGB setzt sich dafür ein, die geringfügig entlohnten Minijobs in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren und Sonderregelungen für diese kleinen Beschäftigungsverhältnisse abzuschaffen. Gleichzeitig lehnt der DGB eine Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze entschieden ab.
Mit dem Sozialschutz-Paket III sollen insbesondere der vereinfachte Zugang zu Grundsicherungsleistungen bis zum Jahresende verlängert und eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für pandemiebedingte Mehrkosten gewährt werden. Der DGB bewertet die Verlängerung des erleichterten Zugangs sehr positiv. Die Sonderregelungen haben sich in der Corona-Krise gut bewährt.