Durch das Patientendaten-Schutzgesetz soll die Anbindung der unterschiedlichen medizinischen Versorgungsebenen an die telematische Infrastruktur beschleunigt werden. Enthalten sind zudem Konkretisierungen zur erstmaligen Datenbefüllung und Verwendung der elektronischen Patientenakte, zur Gewährleistung der Souveränität der Versicherten über Datenzugriffe sowie zur Möglichkeit einer freiwilligen Datenspende.
Mit der Verordnung soll die durch das Digitale Versorgungsgesetz eingeführte Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen ergänzt werden. Vorgesehen sind Kriterien zur Feststellung eines positiven Versorgungseffektes und eines medizinischen Nutzens sowie Bestimmungen zum Datenschutz. Aus Sicht des DGB können die durch das DVG aufgeworfenen Fragen durch die Verordnung nicht beantwortet werden.
Die Reform der Notfallversorgung dient der Schaffung eines gemeinsamen Notfallleitsystems, der Einrichtung Integrierter Notfallzentren an geeigneten Krankenhausstandorten und der Etablierung des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Der DGB fordert Nachbesserungen zur Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung und zum Nutzen der Versicherten.
Die Reform der Notfallversorgung dient der Schaffung eines gemeinsamen Notfallleitsystems, der Einrichtung Integrierter Notfallzentren an geeigneten Krankenhausstandorten und der Etablierung des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Der DGB fordert Nachbesserungen zur Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung und zum Nutzen der Versicherten.
+++ Grundrente umsetzen – Aufwertung geringer Renten überfällig +++ Pflegepersonal-Regelung 2.0 +++ Neue Richtlinien für Arbeitsstätten, Bildschirmarbeit und psychische Belastungen +++ sozialpolitik aktuell: Das sind die Informationen zur Sozialpolitik für Kolleginnen und Kollegen in der Selbstverwaltung und für sozialpolitisch Interessierte in Gewerkschaften, Verbänden, Parteien und Verwaltungen
Der DGB hält mehr Verteilungsgerechtigkeit bei Geschäftsmodellen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten für dringend erforderlich. Bei der Umsetzung der Richtlinie sollten sowohl die Interessen der Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen als auch diejenigen der wertschätzenden Nutzer*innen im Mittelpunkt stehen. Die Interessen der Intermediäre sollten berücksichtigt, aber nicht priorisiert werden.