Der DGB begrüßt ausdrücklich, dass durch bundeseinheitliche Vorgaben die Qualität der Ausbildung auf einem einheitlichen Niveau gesichert werden soll. Nachbesserungsbedarf sieht der DGB bei der Qualifikation der Lehrkräfte; bei der Struktur der Ausbildung; und bei der Finanzierung.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern eine eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung. Dabei sollten aus Sicht von IG BCE, ver.di und DGB folgende Punkte beachtet werden.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) lädt zu der in Kooperation mit dem DGB veranstalteten Fachtagung „Neustart in der Rentenpolitik – vom Menschen her denken“ am 5. Juni 2019 in Berlin ein.
Die politisch beschlossenen Leistungskürzungen in der Alterssicherung haben das Risiko für Altersarmut deutlich erhöht. Für den DGB ist klar: Die gesetzliche Rentenversicherung muss im Alter und bei Erwerbsminderung ein Leben in Würde ermöglichen. Wir fordern eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf dem heutigen Stand von 48 Prozent und im weiteren Schritt die Anhebung auf ca. 50 Prozent.
Der DGB begrüßt die Weiterentwicklung d. sozialen Pflegeversicherung, um eine qualitativ gute Versorgung Pflegebedürftiger sicher zu stellen. Interessen der Pflegekräfte dürfen aber nicht gegen Ansprüche Pflegebedürftiger (und Angehöriger) ausgespielt werden. Steigende Kosten können durch Einführung einer Pflegevollversicherung in Kombination mit der Pflegebürgerversicherung auf mehrere Schultern verteilt werden.
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Bundesregierung im April 2019 der Europäischen Kommission das Nationale Reformprogramm vorgelegt. Der DGB hatte zum Entwurf des NRP eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht. Darin betont er u.a., wie wichtig ein Kurswechsel in der Investitionspolitik, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, eine Stärkung der Tarifbindung u. eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt sind.
Der DGB begrüßt die Aufnahme eines neuen Vorsorgeanlasses für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung in den Anhang der ArbMedVV. Allerdings geht der Vorschlag nicht weit genug, da er nur eine Angebotsvorsorge für Tätigkeiten mit UV-Strahlungs-Belastung ab einer Stunde vorsieht. Hochexponierten ArbeitnehmerInnen (> 3 Std.) wird die Einführung eines Pflichtvorsorgeanlasses vorenthalten.