In Deutschland bestimmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz mit. Über Betriebsräte, Personalräte und Aufsichtsräte bringen sie ihre Interessen in ihre Betriebe, , Verwaltungen und in Unternehmen ein. Doch die Arbeitswelt wandelt sich rasant. Und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten müssen Schritt halten. Der DGB-Bundesvorstand hat Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mitbestimmung gemacht.
Thesen des Deutschen Gewerkschaftsbundes für den 71. Deutschen Juristentag, Abteilung Arbeits- und Sozialrecht. Beschluss des Geschäftsführenden DGB Bundesvorstand vom 11.07.2016.
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drs. 19/22750) und weiterer Anträge BT-Drs. 19/15040, 19/23113 und 19/23124 Öffentliche Anhörung im BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales am 2. November 2020.