DGB-Newsletter einblick
Jetzt den E-Mail-Newsletter des DGB abonnieren. Der DGB-Infoservice einblick liefert vierzehntägig kompakte News und Infos zu allen Themen, die im Job eine Rolle spielen.
Eine private Fahrt unter Cannabis-Einfluss, die zum vorübergehenden Verlust der Fahrerlaubnis führt, kann bei einem Berufskraftfahrer die Verhängung einer zwölfwöchigen Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit rechtfertigen.
DGB/Yuri Bizgajmer/123rf.com
Der Fall: Der Mann war als Kraftfahrer der Klasse CE beschäftigt gewesen. Nachdem bei einer Verkehrskontrolle bei einer privaten Fahrt festgestellt worden, dass er unter dem Einfluss von Cannabis stand, wurde er mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Daraufhin kündigte sein Arbeitgeber ihm das Arbeitsverhältnis. Aus seinen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld verhängte die Bundesagentur für Arbeit eine zwölfwöchige Sperrzeit. Die dagegen gerichtete Klage wurde abgewiesen.
Das Sozialgericht: Der Mann hat durch sein Verhalten die Kündigung und damit seine darauffolgende Arbeitslosigkeit grob fahrlässig verursacht. Der Besitz der Fahrerlaubnis ist unabdingbare Voraussetzung für die Tätigkeit als Kraftfahrer. Der Mann hat deshalb arbeitsvertraglich alles zu unterlassen gehabt, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führen könne, wozu auch der Nichtverlust der Fahrerlaubnis
während der Freizeit gehört. Die Annahme einer solchen arbeitsvertraglichen (Neben)Pflicht enthält keine unangemessene und unverhältnismäßige Einwirkung des Arbeitsrechts auf die private Lebensgestaltung von Arbeitnehmern.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 26. Januar 2022 – S 6 AL 5194/20