Deutscher Gewerkschaftsbund

14.03.2019

Datenanalyse: Gewerkschaftsmitglieder im Deutschen Bundestag

einblick April 2019

Der Anteil von Bundestagsabgeordneten, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, ist in den vergangenen 20 Jahren gesunken. Das zeigen Zahlen, die der Deutsche Bundestag veröffentlicht hat.

Bundesadler im Bundestag

DGB/Simone M. Neumann

Die meisten GewerkschafterInnen finden sich in der laufenden 19. Legislaturperiode mit 68 Prozent in der SPD-Bundestagsfraktion. Danach folgt die Fraktion von Die Linke (62,3 Prozent) und mit deutlichem Abstand die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16,4 Prozent).

Hinweis: Klicken Sie in der Grafik auf die Jahres-Navigation oben, um sich die Zahlen von 1990 bis 2017 anzusehen.

Laut Statistik geben aktuell nur vier MdBs von CDU/CSU (1,6 Prozent) an, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Damit ist der Anteil der gewerkschaftlich-organisierten Unions-Abgeordneten deutlich zurückgegangen. In den 1990er Jahren waren es immerhin rund 25 Prozent. Mehrheitlich waren die konservativen GewerkschafterInnen im Beamtenbund organisiert.

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Insgesamt liegt in der aktuellen Legislaturperiode der Anteil der MdBs, die gewerkschaftlich organisiert sind, bei 22,8 Prozent. Zum Vergleich: Während der rot-grünen Regierungskoalition von 1998 bis 2002 lag dieser bei 51,6 Prozent. Damals waren 251 der 298 SPD-Abgeordneten Gewerkschaftsmitglied. Bei der Union hatten in der 14. Legislaturperiode 62 von 245 MdBs einen Gewerkschaftsausweis.

Der Anteil an Mitgliedern aus anderen Gewerkschaftsbünden ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Im aktuellen Bundestag sind nur zwei MdB`s laut Selbstauskunft Mitglied in einer Gewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes.

Die Angaben über die Zahl der Abgeordneten, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, beruhen für die 12., 18. und 19. Wahlperiode auf Selbstangaben der MdB`s  für das Amtliche Handbuch. Für die 13. bis 17. Wahlperiode wurden die statistischen Angaben von den Gewerkschaften anonymisiert übermittelt. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand jeweils zu Beginn einer Wahlperiode.


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