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Die Energiekrise ist noch nicht vorbei. Private Verbraucher*innen, soziale Einrichtungen sowie Wirtschaft und Industrie brauchen weiter Unterstützung. Der DGB fordert die Politik auf, schnell zu handeln und die Strompreisbremse anzupassen.
DGB/Simone M. Neumann
Bis zu 390 Milliarden Euro könnte es kosten, jetzt nicht zu handeln. Schäden in dieser Größenordnung drohen der deutschen Wirtschaft bis 2024, wenn die Folgen der Energiepreiskrise nicht abgefedert werden. Das zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. In dem Papier „Ökonomische Analyse einer Verlängerung und Modifizierung der Strompreisbremse“ schreibt Autor Professor Tom Krebs (Universität Mannheim), dass der Produktionsverlust durch die Energiekrise bereits jetzt rund vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt – die bis 2024 auf zehn Prozent ansteigen könnten.
Der Ist-Zustand ist komplex: Die Energiepreise sind weiterhin hoch – gleichzeitig stehen große Herausforderungen an, wie die Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft und Wirtschaft. Der DGB spricht sich deswegen dafür aus, die aktuelle Strompreisbremse zu verlängern und anzupassen. „Seit Ausbruch der Energiekrise haben wir Gewerkschaften Druck gemacht – für die Entlastung insbesondere mittlerer und unterer Einkommen, aber auch für die Stabilisierung der Wirtschaft“, so die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bei der Vorstellung des Gutachtens Ende September in Berlin. Besonders energieintensive Branchen brauchen weitere Unterstützung. Sie stellen häufig Produkte her, die weiterverarbeitet werden – auch und gerade in Bereichen, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien gebraucht werden.
Professor Tom Krebs schlägt in seinem Gutachten folgende Elemente vor:
– Die Strompreisbremse perspektivisch bis 2030 verlängern; für Unternehmen und Stromkund*innen mit einem Jahresverbrauch von über 30.000 Kilowattstunden schlägt er einen garantierten Nettopreis von 10 Cent (ct)/Kilowattstunde (kWh) vor. Für alle, die weniger verbrauchen, solle ein Preis von 35 ct/kWh garantiert werden.
– Für energieintensive Unternehmen, die eine Transformationsverpflichtung eingehen und eine Standort- und Beschäftigungsgarantie abgeben, soll ein garantierter Nettopreis von 6 ct/kWh gelten.
– Tarifgebundene Unternehmen sollen besonders unterstützt werden: Für sie soll der garantierte Strompreis noch um 1 ct/kWh niedriger liegen.
DGB/Hans-Christian Plambeck
< Der DGB fordert >
▶ zeitlich befristet den Strompreis für Verbraucher*innen, soziale Einrichtungen sowie Wirtschaft und Industrie absichern
▶ energieintensive Unternehmen mit Transformationsverpflichtung, Standort- und Beschäftigungsgarantie besonders unterstützen
▶ Unterstützung an Tarifbindung koppeln
▶ die angepasste Strompreisbremse über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanzieren
Betriebe, die Zukunftsinvestitionen unternehmen, sich zum Standort Deutschland bekennen und gute, tarifgebundene Arbeit bieten, sollen besonders gestützt werden. „Das ist eine wichtige Bedingung, auf die wir sehr achten werden“, betonte Fahimi. Die Maßnahmen sollen bis 2030 gelten und würden Kosten in Höhe von 20 bis 60 Milliarden Euro verursachen. Die HBS-Studie schlägt vor, diese aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zu begleichen. Über diesen Weg wird die Strompreisbremse auch bisher schon finanziert. Das Ziel, die wirtschaftlichen Folgen der Energiekrise zeitlich befristet abzufedern, rechtfertigt die Finanzierung über den WSF. Dem DGB ist es wichtig, die Strompreise für alle Verbraucher*innen zu stabilisieren, um private Stromkund*innen zu entlasten und Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser sowie Wirtschaft und Industrie zu unterstützen. Die modifizierte Strompreisbremse kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.