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Ob Klimakrise, Digitalisierung oder Fachkräftemangel – Deutschland steht vor großen ökologischen, digitalen und sozialen Herausforderungen. Investitionen in eine moderne Infrastruktur, den digitalen und klimagerechten Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft sowie gute Bildung kosten Geld. Steuerprivilegien für Reiche sind da nicht zeitgemäß.
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Rechtliche Bedenken gegen die Vermögensteuer konnte ein Gutachten nun ausräumen. Seit 26 Jahren wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Der Grund: ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts monierte, dass die verschiedenen Vermögensarten ungleich behandelt wurden. Es forderte eine Neuregelung. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hat aber davon abgesehen und die Steuer kurzerhand ausgesetzt.
Eine Folge: In Deutschland ist das Vermögen besonders ungleich verteilt. Während das reichste Hundertstel der Bevölkerung ein Drittel des Gesamtvermögens besitzt, hat die untere Hälfte gerade einmal 2,5 Prozent. Letztere sind zudem von der Inflation besonders betroffen, denn Geringverdienende müssen jetzt erst recht jeden Euro zwei Mal umdrehen. Klar ist: Eine hohe Vermögensungleichheit bedroht den Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält. Der Staat muss hier gegensteuern. Ein Mittel kann sein, die Vermögensteuer wieder einzuführen.
Rechtlich ist das kein Problem. Denn die Vermögensteuer an sich ist keinesfalls verfassungswidrig – im Gegenteil, ihre Erhebung kann sogar geboten sein. Das hat jetzt auch Jura-Professor Alexander Thiele erneut festgestellt. In einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Rechtsgutachten schreibt er, dass die Wiedererhebung der Vermögensteuer – angesichts der Ungleichheit in Deutschland – verfassungsrechtlich naheliegend sei. Diese wür-de dazu beitragen, das „Fundamentalprinzip gerechter Besteuerung, das Prinzip der Leistungsfähigkeit“ zu ver-wirklichen.
Der DGB fordert seit Jahren ein gerechteres Steuersystem, das die Mehrheit der Menschen entlastet, sehr hohe Einkommen und Vermögen aber gemessen an ihrer Leistungsfähigkeit miteinbezieht. Die Vorschläge im DGB-Steuerkonzept umfassen unter anderem: die Vermögensteuer wiedererheben, Privilegien in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen und Kapitaleinkommen stärker besteuern.
Das DGB-Steuerkonzept gibt es hier
Zum Rechtsgutachten von Prof. Dr. Alexander Thiele: Zulässig und gut begründbar - Hans-Böckler-Stiftung