Deutscher Gewerkschaftsbund

26.01.2022
einblick-Themenschwerpunkt

Betriebsratswahlen 2022: zusammen Arbeit gestalten

Es ist ein starkes Zeichen gelebter Demokratie: Von März bis Mai wählen hunderttausende Beschäftigte ihre Interessenvertreter*innen in den Betrieben. Betriebsräte machen sich für Gerechtigkeit im Job stark. Wo sie tätig sind, gibt es für Beschäftigte mehr Geld, bessere und sicherere Arbeitsbedingungen, familienfreundlichere Arbeitszeiten und mehr Aus- und Weiterbildung.

Mehrere Menschen im Gespräch während der Arbeit

Colourbox.de

Ungerechte Pausenzeiten? Überstunden ohne Ende? Die Chefin oder der Chef hält sich nicht an die Regeln? Dann ist es gut, wenn man nicht alleine dasteht. Die Kolleg*innen im Betriebsrat sind starke Partner*innen, die die Rechte der Arbeitnehmer*innen genau kennen und durchsetzen können.

Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer*innen gegenüber den Arbeitgeber*innen. In Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten – egal ob Firma, Büro, Laden, Werkstatt oder anderswo – darf ein Betriebsrat gewählt werden. Dies schreibt das Betriebsverfassungsgesetz vor, das im Januar vor 50 Jahren in Kraft trat. Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre bundesweit statt. Alle Beschäftigten ab 16 Jahren können an der Wahl teilnehmen.

einblick-Themenpapier "Betriebsratswahlen 2022" downloaden

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> Betriebsrat wirkt <

Betriebsräte kennen die Probleme ihrer Kolleg*innen und tragen deren Kritik und Forderungen zur Geschäftsführung. Sie helfen bei individuellen Problemen und sorgen für gerechte und faire Bezahlung. Sie reden mit, wenn es um Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Kündigungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz geht und müssen vom Arbeitgeber über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert werden. Bei Problemen können sie rechtzeitig Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung ergreifen.

Angesichts des Wandels der Arbeitswelt fordert der DGB jedoch weitergehende Rechte für Betriebsräte. „Nach 50 Jahren ist es an der Zeit für eine erneute umfassende Reform der Betriebsverfassung. Damit Betriebsräte auch weiterhin Gute Arbeit gestalten können, brauchen wir einen echten Wandel hin zu mehr Demokratie und Mitsprache in den Betrieben“, so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Betriebsrat wählen: so geht's

  • in Betrieben ab fünf wahlberechtigten Beschäftigten
  • Wahlvorstand gründen mit drei Kolleg*innen
  • Betriebsversammlung einberufen, Wahlvorstand wählen
  • anschließend: vereinfachtes oder reguläres Wahlverfahren
  • bei einer Betriebsratswahl unterstützen die DGB-Gewerkschaften: www.dgb.de/-/bxp

> Digitale Mitbestimmung <

In der neuen digitalen Arbeitswelt können Betriebsräte in einigen Bereichen bereits mitentscheiden – wenn es zum Beispiel um Künstliche Intelligenz geht. Gleiches gilt für digitale Systeme, um das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Auch wie mobile Arbeit gestaltet wird, kann der Betriebsrat mitbestimmen. Aus Sicht der Gewerkschaften reicht das aber nicht aus. „Betriebsräte müssen noch mehr mitentscheiden können – vor allem auch mit Blick auf die anstehende Transformation hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft“, so Hoffmann. Das betreffe insbesondere Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung, Personalplanung, digitalen Arbeitsformen und Weiterbildung.

> Betriebsrat verhindern? So nicht! <

Wenn Arbeitgeber*innen die Wahl eines Betriebsrats be- oder verhindern, machen sie sich strafbar. Die Politik hat nun angekündigt, die Gangart gegenüber solchen Vergehen – auch Union Busting genant – zu verschärfen: Im Ampel-Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass in solchen Fällen die Justiz „von Amts wegen“ tätig wird – auch ohne Anzeige. Der DGB begrüßt das Vorhaben. „Um die Arbeitswelt künftig mitzugestalten, brauchen wir viele selbstbewusste Betriebsräte“, so der DGB-Vorsitzende. „Sie sorgen für mehr Demokratie in den Betrieben und ermöglichen es den Beschäftigten, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen. Deswegen ermutigen wir alle, sich an der Wahl zu beteiligen.“

> Auf einen Blick <


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