Hier finden Sie alle Informationen aus gewerkschaftlicher Sicht zur Handwerkspolitik: Beschlüsse des 21. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses 2018 zum Handwerk, DGB-Mustersatzung für Handwerkskammern und ein Gutachten zum "Limburger Urteil" des Bundesverwaltungsgerichtes.
Eine Zusammenfassung aller für das Handwerk relevanten Kongressbeschlüsse. Die kompletten Beschlüsse können auf der Webseite zum 21. OBK heruntergeladen werden.
Die zahlreichen Themen des 21. OBK decken alle Bereiche des Lebens und Arbeitens ab – in Deutschland und in Europa. Das Extrablatt des DGB-Handwerkreferates listet alle Beschlüsse auf, die für das Handwerk relevant sind. Die Inhalte sind nach Themenfeldern sortiert – im Original-Wortlaut, aber gekürzt.
Die Mustersatzung des DGB-Bundesvorstandes greift die handwerks- und mitbestimmungspolitischen Diskussionen und Erfordernisse auf und fügt sie in den Kontext der bestehenden Handwerkskammersatzungen ein. Die Mustersatzung enthält Konkretisierungen zur Definition haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in der Selbstverwaltung auf der Grundlage des seit 1.1.2015 geltenden Ehrenamtsstärkungsgesetzes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung vom 23. Juni 2010 (Aktenzeichen: 8 C 20.09) die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie deren Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bundesebene präzisiert. Das Urteil beschränkt diese Stellungnamen thematisch auf den Aufgabenbereich der jeweiligen Kammer und die Pflicht zu einem Höchstmaß an Sachlichkeit kommt dabei auch der Berücksichtigung und Kenntlichmachung von Minderheitspositionen eine besondere Bedeutung zu.
Hintergrund zum Urteil: In der "Limburger Erklärung" hatten 2004 die Präsidenten der hessischen Industrie- und Handelskammern unter anderem den Ausbau des Frankfurter Flughafens und den Stopp der Ökosteuer gefordert. Diese Erklärung sei deshalb rechtswidrig gewesen, wiel Stellungnahmen zu politischen Fragen nur mit Zustimmung der IHK-Vollversammlung abgegeben werden dürften, so die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.Damit haben die Richter die IHK zu mehr Demokratie verpflichtet
Winfried Kluth, Professor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, stellt in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung fest: Die Grundsätze dieser Entscheidung können auf den Bereich der Handwerkskammern übertragen werden. Damit gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Vollversammlung, dass sie bei Themen, die die Interessen der Arbeitnehmer betreffen, das Recht auf ein Minderheitenvotum in Anspruch nehmen können.
Hier finden Sie neben dem Urteil zur "Limburger Erklärung" ein Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung zum Urteil und eine Musterbeschlussvorlage für die Vollversammlungen der Handwerkskammer.
Das HBS-Gutachten zur sogenannten "Limburger Erklärung" stellt fest: Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes können auf den Bereich der Handwerkskammern übertragen werden. Studie von Winfried Kluth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt.
Handwerkskammern und politisches Mandat: Das so genannte Limburger Urteil hat deutlich gemacht, dass Kammern nicht einfach ohne Beschluss ihrer Gremien relevante, konkrete politische Äußerungen abgeben können. Dazu bieten der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften eine Musterbeschlussvorlage für die Vollversammlungen der Handwerkskammern.
Das Urteil zum politischen Mandat der Kammern im Wortlaut (BVerwG 8 C 20.09)
Was ist das Projekt PerSePlus? Im Erklärfilm kommen die Projektverantwortlichen, Akteure sowie Teilnehmer*innen des Projektes zu Wort. Ein Film von Arbeit und Leben und des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
PerSe PLUS ist das Projekt "Perspektive Selbstverwaltung – Das Bildungsprojekt zur Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks". PerSe PLUS unterstützt Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter im Handwerk, um den Strukturwandel im Handwerk begleiten und gestalten zu können.