Deutscher Gewerkschaftsbund

07.08.2010
DGB und Handwerkskammern

Informationsmaterial für das Handwerk

Infos zur Limburger Erklärung, DGB-Mustersatzung für Handwerkskammern, Beschlüsse zum Handwerk

Hier finden Sie alle Informationen aus gewerkschaftlicher Sicht zur Handwerkspolitik: Beschlüsse des 21. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses 2018 zum Handwerk, DGB-Mustersatzung für Handwerkskammern und ein Gutachten zum "Limburger Urteil" des Bundesverwaltungsgerichtes.

21. DGB-Bundeskongress 2018: Beschlüsse zum Handwerk


Eine Zusammenfassung aller für das Handwerk relevanten Kongressbeschlüsse. Die kompletten Beschlüsse können auf der Webseite zum 21. OBK heruntergeladen werden.

Beschlüsse des 21. DGB-Bundeskongresses 2018 für das Handwerk (PDF, 88 kB)

Die zahlreichen Themen des 21. OBK decken alle Bereiche des Lebens und Arbeitens ab – in Deutschland und in Europa. Das Extrablatt des DGB-Handwerkreferates listet alle Beschlüsse auf, die für das Handwerk relevant sind. Die Inhalte sind nach Themenfeldern sortiert – im Original-Wortlaut, aber gekürzt.

Mustersatzung für Handwerkskammern: Mehr Demokratie in den Kammern wagen

Die Selbstverwaltung im Handwerk ist ein bewährtes Modell für Mitbestimmung in der Arbeitswelt. Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, ist allerdings mehr Demokratie notwendig – da sind sich DGB und Gewerkschaften einig. Eine vom Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand beschlossene Mustersatzung für Handwerkskammern soll als Blaupause für eine stärkere Demokratisierung des Handwerks dienen. Die Mustersatzung des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist ein Schritt, um die vom DGB-Bundeskongress 2014 beschlossenen Ziele für mehr Beteiligung der ArbeitnehmerInnen im Handwerk umzusetzen.
 
Der DGB hat gemeinsam mit VertreterInnen der Gewerkschaften im Handwerk die Satzung von 2004 erweitert und ausgebaut. Neu ist unter anderem ein Passus zum Thema Compliance. Der DGB regt an, dass sich die Handwerkskammern eine Compliance-Richtlinie geben. Damit soll das Vertrauen der Mitgliedsunternehmen, der Beschäftigten und der Öffentlichkeit erhalten und gestärkt werden. Ziel eines Compliance Systems ist es laut DGB, Prozesse und Entscheidungen in der Kammer ausschließlich auf der Basis sachlicher Erwägungen zu treffen.
DOWNLOAD der Mustersatzung
DGB-Mustersatzung für Handwerkskammern (PDF, 89 kB)

Die Mustersatzung des DGB-Bundesvorstandes greift die handwerks- und mitbestimmungspolitischen Diskussionen und Erfordernisse auf und fügt sie in den Kontext der bestehenden Handwerkskammersatzungen ein. Die Mustersatzung enthält Konkretisierungen zur Definition haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in der Selbstverwaltung auf der Grundlage des seit 1.1.2015 geltenden Ehrenamtsstärkungsgesetzes.

 Das Urteil zur "Limburger Erklärung" – Recht auf Minderheitenvotum


Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung vom 23. Juni 2010 (Aktenzeichen: 8 C 20.09) die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie deren Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bundesebene präzisiert. Das Urteil beschränkt diese Stellungnamen thematisch auf den Aufgabenbereich der jeweiligen Kammer und die Pflicht zu einem Höchstmaß an Sachlichkeit kommt dabei auch der Berücksichtigung und Kenntlichmachung von Minderheitspositionen eine besondere Bedeutung zu.

Hintergrund zum Urteil: In der "Limburger Erklärung" hatten 2004 die Präsidenten der hessischen Industrie- und Handelskammern unter anderem den Ausbau des Frankfurter Flughafens und den Stopp der Ökosteuer gefordert. Diese Erklärung sei deshalb rechtswidrig gewesen, wiel Stellungnahmen zu politischen Fragen nur mit Zustimmung der IHK-Vollversammlung abgegeben werden dürften, so die Entscheidung des  Bundesverwaltungsgerichts.Damit haben die Richter die IHK zu mehr Demokratie verpflichtet

Winfried Kluth, Professor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, stellt in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung fest: Die Grundsätze dieser Entscheidung können auf den Bereich der Handwerkskammern übertragen werden. Damit gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Vollversammlung, dass sie bei Themen, die die Interessen der Arbeitnehmer betreffen, das Recht auf ein Minderheitenvotum in Anspruch nehmen können.

Hier finden Sie neben dem Urteil zur "Limburger Erklärung" ein Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung zum Urteil und eine Musterbeschlussvorlage für die Vollversammlungen der Handwerkskammer.

DOWNLOADS
Arbeitnehmermitbestimmung in der Selbstverwaltung des Handwerks (PDF, 614 kB)

Das HBS-Gutachten zur sogenannten "Limburger Erklärung" stellt fest: Die Grundsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes können auf den Bereich der Handwerkskammern übertragen werden. Studie von Winfried Kluth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt.

DGB Musterbeschlussvorlage zum Limburger Urteil zum politischen Mandat der Handwerkskammern (PDF, 27 kB)

Handwerkskammern und politisches Mandat: Das so genannte Limburger Urteil hat deutlich gemacht, dass Kammern nicht einfach ohne Beschluss ihrer Gremien relevante, konkrete politische Äußerungen abgeben können. Dazu bieten der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften eine Musterbeschlussvorlage für die Vollversammlungen der Handwerkskammern.

"Limburger Urteil": Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (PDF, 93 kB)

Das Urteil zum politischen Mandat der Kammern im Wortlaut (BVerwG 8 C 20.09)


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