Die Diskussion zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat zu Verunsicherung geführt. Doch was beinhaltet das neue "Heizungsgesetz" und was bedeutet es für mich? Muss ich jetzt mein Erspartes in eine neue Heizung investieren oder kann ich mir bald keine beheizte Wohnung mehr leisten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Anforderungen es an Heizungen und Gebäude gibt, Energie zu sparen. Das Gesetz wurde 2023 angepasst, weil sich die Bundesregierung darauf geeinigt hat, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen.
Das Gesetz war sehr umstritten. Die Regierungsfraktionen haben am 13. Juni 2023 sogenannte "Leitplanken" für das Gesetzgebungsverfahren vereinbart. Wichtige Punkte sind unter anderem:
Wir haben die Ampel-Leitplanken bewertet: "Letzte Chance für die Wärmewende" .
Bei einer energetischen Sanierung wird der Energiebedarf eines Gebäudes gesenkt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am besten ist es, das ganze Haus zu betrachten und dann zu überlegen, was umgebaut werden müsste, damit Energie gespart werden kann. Es gibt dann mehrere Möglichkeiten, z. B.:
Was für das jeweilige Haus sinnvoll ist, kann man mit Hilfe einer*s Gebäudeenergieberater*in herausfinden. Diese*r erstellt einen Sanierungsfahrplan und kann auch über Fördermöglichkeiten beraten.
Neubau im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes ist jedes Gebäude, das nach Inkrafttreten neu errichtet wird. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird (Stichtag: 01. Januar 2024). Ein Bestandsgebäude ist ein Gebäude, das bereits existiert, unabhängig vom Zeitpunkt seiner Errichtung.
Es war nicht das Ziel der Gesetzesnovelle von 2023, funktionierende Heizungen zu verbieten. Im Fokus des Gebäudeenergiegesetzes steht vor allem der Neueinbau von Heizungen. Diese neuen Heizungen sollen mit erneuerbaren Energien funktionieren. Spätestens im vergangenen Jahr 2022 ist die Abhängigkeit von teuren, fossilen Energieimporten offenbar geworden. Um das Klima und unsere Geldbeutel zu schützen, müssen Gebäude langfristig auf klimaneutrale Heizungen umgestellt werden. Bereits heute sind etwa Wärmepumpen schon oftmals die günstigsten Heizungen im Betrieb.
Die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes gelten vor allem für den Neueinbau von Heizungen – also für den Neubau von Gebäuden oder den Austausch von Heizungsanlagen in bereits bestehenden Gebäuden. Im Klartext: Bestehende Gas- und Ölheizungen sind also erst einmal nicht von dem Gesetz betroffen. Allerdings dürfen wenige fossile Heizungen (bestimmte Konstanttemperaturkessel) nicht länger als 30 Jahre betrieben werden. Das war auch in der bisherigen Rechtslage schon so.
Bis spätestens Ende 2044 soll dann der Betrieb fossiler Heizungen endgültig eingestellt werden. Da Deutschland 2045 klimaneutral sein will, ist das konsequent.
Niemand darf mit der Notwendigkeit zum Klimaschutz allein gelassen werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Kosten von energetischen Sanierungen gerecht verteilt werden. Insbesondere muss die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestärkt werden. Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen brauchen mehr Unterstützung als Reiche.
Es braucht auch neue Regelungen, wie die Kosten von energetischen Sanierungen an Mieter*innen durchgereicht werden dürfen. Für uns ist klar: Am Ende dürfen nicht Mieter*innen die Rechnung zahlen. Wir setzen uns für wirksamen Mieter*innenschutz ein.
Langfristig können Haushalte durch die hohe Effizienz von Wärmepumpen von deren niedrigen Betriebskosten profitieren Die Investitionskosten einer Wärmepumpe liegen im Vergleich zu einer Gasheizung aber teilweise deutlich höher. Deshalb muss eine soziale Unterstützung unbedingt mitgedacht werden.
Hersteller von Wärmepumpen bauen zurzeit massiv ihre Produktionskapazitäten aus. Das ist eine gute Entwicklung – grüne Technologien sind die Schlüsselindustrien der Zukunft. Hier muss Deutschland starker Industriestandort werden.
Gerade im Handwerk gibt es aber große Fachkräftelücken, die sich in den nächsten Jahren noch zuspitzen werden. In den klimarelevanten Gewerken fehlen heute schon 190.000 Handwerker*innen. Der demographische Wandel wird das Problem weiter verschärfen, da altersbedingt in den nächsten Jahren hunderttausende Fachkräfte aus Bau und Handwerk ausscheiden werden.
Es braucht daher unbedingt gute Arbeit, attraktive Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote und starke Tarifverträge im Handwerk, um die Beschäftigten im Handwerk zu halten und mehr Menschen für diese Berufe zu begeistern. Zur Broschüre akut Handwerk
Insgesamt verursachte der deutsche Gebäudesektor 2022 etwa 15 Prozent der Treibhausgasemissionen. Das entspricht etwa 112 Millionen Tonnen CO2. Der Grund: Über 80 Prozent der Wärme in Deutschland wird noch durch fossile Energieträger (also Öl, Kohle und Gas) abgedeckt.
Deutschland hat sich im Rahmen des Klimaschutzgesetzes zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet. Trotz der Verpflichtung ist die Wärmewende bislang zu kurz gekommen: im Jahr 2022 war nur 17 Prozent der Wärmeversorgung erneuerbar.
Die Ampel-Regierung hat im Koalitionsvertrag die sogenannte 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe festgeschrieben. Dahinter steckt die Idee, nur solche Heizungsanlagen neu einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Im Gebäudeenergiegesetz sind verschiedene Technologien vorgesehen, die dieses Ziel erfüllen können – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpe oder Solarthermie.
PerSe PLUS ist das Projekt "Perspektive Selbstverwaltung – Das Bildungsprojekt zur Stärkung der Selbstverwaltung des Handwerks". PerSe PLUS unterstützt Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter im Handwerk, um den Strukturwandel im Handwerk begleiten und gestalten zu können.