Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 107 - 10.10.2016
Arbeitsschutz

BAuA-Report zeigt: Mehr Arbeitszeitsouveränität ist notwendig

"Arbeit auf Abruf" (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit, KAPOVAZ) sollte untersagt werden

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat heute den Arbeitszeitreport 2016 vorgestellt. Er unterstreicht, nach Auffassung des DGB, wie notwendig mehr Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte ist. Dazu fordert der DGB einen neuen Ordnungsrahmen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Montag:

„Der Arbeitszeitreport der BAuA zeigt, dass Wunsch und Wirklichkeit der Beschäftigten weit auseinander klaffen. Die betriebliche Flexibilität wird bislang sehr einseitig und zu Lasten der Beschäftigten ausgelegt. Der verfestigte Trend zu langen, atypischen und fremdbestimmten Arbeitszeiten sowie zu hoher Arbeitsverdichtung ist gefährlich, weil damit die Gefahr steigt, dass Arbeit krank macht. Der BAuA-Report hat den Zusammenhang von prekären Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Risiken noch einmal nachdrücklich belegt. Die Tatsache, dass inzwischen 43 Prozent der Erwerbsminderungsrenten im Alter von durchschnittlich 48 Jahren auf psychische Erkrankungen zurückgehen, ist nur ein Beispiel für den dringenden Handlungsbedarf.

Von einer selbstbestimmten ‚New Work‘ sind die meisten Beschäftigten weit entfernt. Mehr als die Hälfte (62 Prozent) hat keinerlei Einfluss auf Beginn und Ende der Arbeitszeiten. Jeder Siebte muss sich sogar häufig an kurzfristige Änderungen anpassen. Ohne eine ausreichende Planbarkeit bei den Arbeitszeiten wird die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Kindern oder ehrenamtlicher Arbeit zur reinen Schimäre. Arbeitszeiten müssen verlässlich planbar sein. Deshalb sollte ‚Arbeit auf Abruf‘ (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit, KAPOVAZ) – wie zum Beispiel auch in Österreich – untersagt werden.

Wir fordern einen neuen Ordnungsrahmen, der selbstbestimmte Arbeitszeiten fördert und größere Flexibilitätsspielräume für die Beschäftigten eröffnet. Dazu gehört die bereits im Koalitionsvertrag festgelegte Durchsetzung des Rechts auf befristete Teilzeit mit der Option, die Arbeitszeit wieder aufstocken zu können. Auch sollten die Beschäftigten einen Anspruch auf die Bestimmung von Lage, Dauer und Ort der Arbeit bekommen. Die Arbeit muss so organisiert werden, dass die Arbeitszeit wirksam begrenzt und Erholungszeiten – Ruhezeiten und Pausen – ausreichend eingehalten werden können. Dafür muss auch die arbeitsbedingte Erreichbarkeit außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit deutlich eingeschränkt werden.“


LINK

Der "Arbeitszeitreport Deutschland 2016" der BAuA


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