Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP planen ein so genanntes Altersgeld für ehemalige Beamte. Dies wäre die Alternative zur bisherigen Praxis der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der DGB fordert eine solche Lösung seit langem und befürwortet den Vorschlag.
Bisher werden Beamtinnen und Beamte nachträglich rentenversichert, wenn sie auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Damit gehen bislang die bereits erworbene Ansprüche auf Alterssicherung – die Versorgungsanwartschaft – verloren.
Die Einführung eines Altersgeldes wäre ein gelungener Mittelweg zwischen Nachversicherung und Beamtenversorgung. Der DGB fordert eine solche Lösung unter dem Titel „Mitnahme der Versorgung" seit langem und befürwortet die Pläne für ein Altersgeld deshalb grundsätzlich. Allerdings lehnt der DGB die geplante Wartezeit von sieben Jahren ab. Diese beträgt bei Rente und Beamtenversorgung lediglich fünf Jahre. Außerdem stuft der DGB die vorgesehene pauschale Kürzung des Altersgeldanspruchs um 15 Prozent als zu hoch ein.
Anlässlich zunehmender Anstrengungen, Korruption in Wirtschaft und Verwaltung einzudämmen, regt der DGB Vorkehrungen gegen eine missbräuliche Inanspruchnahme von Altersgeld an. Diese könnten etwa so gestaltet sein, dass kein Anspruch auf Altersgeld besteht, wenn ein Beamter zu einem Arbeitgeber wechselt, zu dem in Ausübung seines Amtes Geschäftsbeziehungen bestanden, über dessen Anträge er zu entscheiden hatte oder gegenüber dem er einer Aufsichtsfunktion nachging.
Baden-Württemberg und Niedersachsen haben bereits ein Altersgeld eingeführt, während Hamburg und Hessen aktuell eine entsprechende Regelung planen. Im Bund wird seit 2009 über ein mögliches Modell diskutiert.
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