Im Jahr 2002 hat die „leistungsorientierte“ W- Besoldung die C- Besoldung für Professorinnen und Professoren an hessischen Hochschulen abgelöst. Geregelt wird sie durch das Hessische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. Das Verwaltungsgericht ließ beim Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob die Besoldungsgruppe W2 dem in Art. 33 Absatz 5 GG verankerten Alimentationsprinzip entspricht. Der DGB folgt der Auffassung, dass durch das Gesetz die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gewährleistet ist.
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