Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 002 - 03.01.2017
Arbeitsmarktzahlen

Ausnahmen beim Mindestlohn nicht schaffen, sondern abbauen

Die neuen Arbeitsmarktzahlen kommentiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell wie folgt:

„Die guten Nachrichten vom Arbeitsmarkt reißen nicht ab. Im vergangenen Jahr lag die Arbeitslosigkeit im Schnitt bei 2,7 Millionen. Das ist der niedrigste Jahresdurchschnittswert seit 25 Jahren. Das ist gut so! Noch nie sind so viele Menschen in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wie im vergangenen Jahr.

Wo Licht ist, gibt es aber auch Schatten: nach wie vor verharren zu viele Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit, Dauerpraktika oder schlecht entlohnter Arbeit. Deshalb ist es gut, dass der gesetzliche Mindestlohn als unterste Haltelinie zum 1. Januar 2017 auf 8,84 € gestiegen ist. Dieses Geld kommt direkt denjenigen zugute, die jeden zusätzlichen Euro dringend benötigen und ihn auch ausgeben. Dies wird die Binnenkonjunktur weiter stabilisieren.

Der Mindestlohn darf jedoch nicht durch weitere Ausnahmen ausgehöhlt werden. Deshalb lehnen wir zusätzliche Ausnahmen vom Mindestlohn, beispielsweise für Geflüchtete und Zuwanderer, strikt ab. Praxisphasen und Anpassungslehrgänge, die zur Anerkennung eines Berufsabschlusses benötigt werden, sind kein Grund, das Mindestlohngesetz aufzuweichen.

Der DGB hat sich immer gegen Ausnahmen beim Mindestlohn eingesetzt. An dieser Position hat sich nichts geändert. Es gilt jetzt nicht, neue Ausnahmen zu schaffen, sondern bestehende abzubauen.“


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