Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 021 - 04.04.2019
Mobility Package

Ergebnisse lassen zu wünschen übrig

Der DGB begrüßt, dass das Europäische Parlament heute nach langem Ringen eine gemeinsame Position zum Straßenverkehrspaket auf den Weg gebracht hat. Damit nähert sich ein kontrovers diskutiertes Vorhaben langsam der Ziellinie, allerdings muss im Rahmen des Trilogs noch eine Einigung erzielt werden. Die Ergebnisse der Abstimmung lassen aus Sicht des DGB jedoch an vielen Stellen zu wünschen übrig. Zwar werden die Beschäftigungsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer auf Europas Straßen an einigen Punkten verbessert, allerdings fehlen wirklich weitreichende Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Zudem drohen ihnen aufgrund der beschlossenen Öffnung der Entsenderichtlinie aus gewerkschaftlicher Sicht nun handfeste Lohneinbußen.

Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit in Europa kann nur funktionieren, wenn es auch gleiche Vorschriften für die Beschäftigten gibt. Für bilaterale Transporte von Waren und Passagieren gibt es künftig aber keine Mindestlohnpflicht mehr – das ist vollkommen inakzeptabel. Das führt zu einem rollenden Prekariat, auch wenn die Entsenderichtlinie im übrigen internationalen Verkehr ab dem ersten Tag gelten soll.

Zudem ist fraglich, wie effektive Kontrollen zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen künftig aussehen sollen, wenn sich die Überprüfung nur auf wenige spezifische Prüfgegenstände beschränken darf. Wenn ein Haus in Flammen steht, rufe ich ja auch nicht die Feuerwehr, damit diese einen einzelnen Brandherd bekämpft – und bei allen weiteren beide Augen zudrückt. Hier wurde die große Chance für bessere Beschäftigung und das Ende von Sozialdumping einfach vertan.“

Dazu sagt Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied:

„Der Erfolg bei den Lenk- und Ruhezeiten besteht vor allem darin, dass einige katastrophale Vorschläge, die in den letzten zwei Jahren diskutiert wurden, zurückgenommen wurden. Zwar ist beschlossen worden, dass die Fahrerinnen und Fahrer nicht mehr in Kabinen übernachten sollen — das hatte bereits der EuGH angemahnt. Aber das Parlament hat bereits jetzt Ausnahmen dafür geschaffen: Der Fahrer kann eine Verzichtserklärung unterschreiben und es soll zertifizierte Parkplätze geben, auf denen das Übernachten trotzdem weiterhin erlaubt sein soll. In der Summe bleibt als wirklicher Fortschritt die frühzeitige Einführung des Tachographen. Denn nur mit wirksamen Kontrollinstrumenten werden Regeln durchsetzbar – wenn auch das Personal bei Zoll und Polizei sowie im Bundesamt für Güterverkehr entsprechend aufgestockt wird.“


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