Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 046 - 23.07.2020
Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit

Gesetzentwurf Fleischindustrie: Fortschritt mit Verbesserungsbedarf

Mit dem Ziel besserer Arbeits- und Lebensbedingungen für die Beschäftigten in der Fleischindustrie hat Bundesarbeitsminister Heil jetzt einen Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgelegt. Es sieht für weite Bereiche der Schlachtung und Fleischverarbeitung ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit vor sowie neue Regeln für die Beschäftigtenunterkünfte. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Die Verhältnisse in der Fleischindustrie sind ausbeuterisch. Gut, dass die Bundesregierung endlich auf diese menschenverachtenden Zustände reagiert, die an moderne Sklaverei grenzen und für Deutschland schlicht und ergreifend ein Skandal sind. Das ist ein erheblicher Fortschritt.

In der Fleischindustrie brauchen wir endlich klare Verantwortlichkeiten für Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Hygiene. Wenn das Verbot der Werkverträge wirken soll, muss es ausdrücklich auch konzerninterne Werkverträge und Leiharbeit verbieten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Fleischbarone Schlupflöcher nutzen, um neue ausbeuterische Strukturen zu erfinden – indem sie beispielsweise eigene Tochterunternehmen gründen. In den Betrieben muss es auch Betriebsräte und tariflich geregelte Arbeitsbedingungen geben. Nur so wird sich wirklich etwas ändern.

Bei den Regelungen für die Unterkünfte gibt es aus Sicht des DGB Klärungs- und Nachbesserungsbedarf und auch eine Verantwortung der Länder bei der Umsetzung.
Der Entwurf sieht eine neue Kategorie von ‚Gemeinschaftsunterkünften‘ vor, was geltende Standards nach dem Arbeitsstättenrecht aufweicht. Die Situation der Beschäftigten darf sich aber keinesfalls verschlechtern. Saisonarbeiter müssen ebenso menschenwürdig untergebracht sein wie längerfristig Beschäftigte. Die Ausstattung der Unterkünfte darf sich nicht – wie im Entwurf vorgesehen – nach der Dauer der Unterbringung richten.

Was außerdem fehlt, ist eine Absicherung dagegen, dass Arbeitnehmer weiterhin durch überteuerte Mieten um den Mindestlohn betrogen werden. Die Wohnungen sind Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Arbeitsleistung erbracht werden kann – diese Kosten bei den Arbeitnehmern abzuladen, ist ein Unding. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Obergrenze für die Mieten einführen.

Rechtlich problematisch ist aus Sicht des DGB eine zeitliche Kopplung der Unterbringung der Beschäftigten an den konkreten Arbeitsvertrag. Das schafft ungewollte Abhängigkeiten der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Deshalb muss das Gesetz klarstellen, dass eine zeitliche Koppelung von Unterkunft und Arbeitsvertrag unzulässig ist.“


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